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1. Anwendung
1.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gelten diese Verkaufs- und Lieferbedingungen (Bedingungen) für alle mit Nordicco A/S, CVR-Nummer 36085118, (Unternehmen) geschlossenen Verträge über Verkauf und Lieferung von Produkten und damit verbundenen Leistungen.
2. Vertragsgrundlage
2.1 Die Bedingungen bilden zusammen mit dem Angebot und der Auftragsbestätigung des Unternehmens die Vertragsgrundlage für den Verkauf und die Lieferung von Produkten und damit verbundenen Leistungen an den Kunden (Vertrag). Die Einkaufsbedingungen des Kunden – auf der Bestellung gedruckt oder dem Unternehmen anderswie mitgeteilt – sind nicht Bestandteil des Vertrags.
2.2 Änderungen von und Anlagen zu dem Vertrag gelten nur dann, wenn sie von den Parteien schriftlich vereinbart wurden.
3. Produkte und Leistungen
3.1 Die vom Unternehmen an den Kunden verkauften und gelieferten Produkte sind neu und erfüllen bei Lieferung die gesetzlichen Anforderungen Dänemarks.
3.2 Leistungen, die das Unternehmen dem Kunden im Zusammenhang mit Verkauf und Lieferung von Produkten verkauft sowie die Installation von Produkten des Unternehmens werden handwerklich korrekt ausgeführt und erfüllen bei Lieferung die dänischen gesetzlichen Vorgaben.
3.3 Die vom Unternehmen an den Kunden verkauften und gelieferten Produkte sind dazu konstruiert, das Raumklima zu verbessern und den Energieverbrauch zu senken, einschließlich Installation und Kontrolle dieser Produkte, sind für den Gebrauch in der EU bestimmt. Ungeachtet dem evtl. entgegenstehender Bestimmungen im Vertrag, ist das Unternehmen in keinem Fall verantwortlich für Verluste oder Schäden, die auf nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder die Verwendung außerhalb der EU zurückzuführen sind. Der Kunde hat das Unternehmen in dem Umfang zu entschädigen, in dem das Unternehmen für einen solchen Verlust oder Schaden haftbar gemacht wird.
4. Preis und Bezahlung
4.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gelten die Preise der jeweils aktuellen Preisliste und verstehen sich in DKK und exkl. MwSt.
4.2 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, hat der Kunde alle Rechnungen vor Versand von Produkten und Ersatzteilen zu bezahlen.
5. Verspätete Bezahlung
5.1 Bezahlt der Kunde eine Rechnung für Produkte, Ersatzteile oder damit verbundene Leistungen nicht rechtzeitig aus Gründen, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat, hat das Unternehmen Anrecht auf Zinsen in Höhe von 1% pro Monat auf den fälligen Betrag, ab Verfallsdatum bis zur Zahlung.
5.2 Bezahlt ein Kunde eine fällige Rechnung für Produkte oder zugehörige Leistungen nicht spätestens 14 Tage nach Erhalt einer schriftlichen Zahlungsaufforderung des Unternehmens, hat das Unternehmen außer Zinsen nach Pkt. 5.1 Das recht,: (i) den Verkauf der Produkte und/oder Leistungen zu annullieren, den die Zahlungsverzögerung betrifft, (ii) verkaufte, aber noch nicht ausgelieferte Produkte und/oder Leistungen zurückzuhalten oder für sie Vorauszahlung zu verlangen, und/oder (iii) andere Rechte auszuüben, die aus der Vertragsverletzung erwachsen.
6. Angebot, Bestellung und Auftragsbestätigung
6.1 Das Angebot des Unternehmens gilt 14 Tage ab dem Angebotsdatum, sofern das Angebot selbst nichts anderes aussagt. Die Annahme eines Angebots, die das Unternehmen erst nach Ablauf der Frist erreicht ist für das Unternehmen nicht bindend, sofern das Unternehmen dem Kunden nichts anderes mitteilt.
6.2 Der Kunde hat Produkte oder Leistungen bei dem Unternehmen schriftlich zu bestellen. Eine Bestellung muss folgende Angaben zu jedem bestellten Produkt, jeder Leistung oder jedem Ersatzteil enthalten. (i) Auftragsnummer, (ii) Artikelnummer, (iii) Artikelbezeichnung, (iv) Menge, (v) Preis, (vi) Zahlungsbedingungen, (vii) Lieferdatum, (viii) Lieferanschrift, und (ix) Lieferbedingungen.
6.3 Das Unternehmen strebt an, spätestens zwei Arbeitstage nach Auftragseingang, dem Kunden schriftlich eine Auftragsbestätigung oder einen Abschlag zuzusenden. Bestätigungen und Abschläge von Bestellungen müssen schriftlich erfolgen, um für das Unternehmen bindend zu sein.
6.4 Der Kunde kann einen abgegebenen Auftrag nicht ohne das schriftliche Einverständnis des Unternehmens ändern.
6.5 Falls die Auftragsbestätigung des Unternehmens nicht mit der Bestellung des Kunden oder mit dem Vertrag übereinstimmt, und der Kunde die Abweichungen nicht akzeptieren möchte, muss der Kunde das dem Unternehmen spätestens 2 Arbeitstage nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich mitteilen Andernfalls ist der Kunde an die Auftragsbestätigung gebunden.
7. Lieferung
7.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, liefert das Unternehmen alle verkauften Produkte Ab Fabrik, Dänemark.
7.2 Das Unternehmen liefert alle verkauften Produkte und Leistungen zu der in der Auftragsbestätigung des Unternehmens genannten Zeit. Das Unternehmen ist berechtigt, vor dem vereinbarten Termin zu liefern, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
7.3 Der Kunde hat alle Produkte und Leistungen bei Erhalt zu kontrollieren. Bemerkt der Kunde einen Fehler oder Mangel, auf den er sich später berufen möchte, hat er dies dem Unternehmen sofort schriftlich mitzuteilen. Wird ein Fehler oder Mangel, den der Kunde entdeckt hat oder entdeckt haben müsste, nicht unverzüglich schriftlich dem Unternehmen mitgeteilt, kann ihn der Kunde später nicht mehr geltend machen.
8. Verspätete Lieferung
8.1 Erwartet das Unternehmen eine Verspätung bei der Lieferung von Produkten oder Leistungen, benachrichtigt das Unternehmen den Kunden und teilt den Grund der Verzögerung sowie den voraussichtlichen neuen Liefertermin mit.
8.2 Liefert das Unternehmen nicht spätestens 60 Tage nach dem vereinbarten Liefertermin aus Gründen, auf die der Kunde keinen Einfluss hat, kann der Kunde durch eine schriftliche Mitteilung an das Unternehmen die von der Verspätung betroffene(n) Bestellung(en) annullieren. Weitere Rechte entstehen dem Kunden im Zusammenhang mit der Verspätung nicht.
9. Garantie
9.1 Für 24 Monate nach Lieferung garantiert das Unternehmen, dass die Produkte und Leistungen frei von wesentlichen Fehlern und Mängeln in Konstruktion, Material und Ausführung sind. Für während der Garantiezeit ausgetauschte Teile gilt eine Garantiezeit von 12 Monaten ab Austausch, jedoch max. 24 Monate ab der ursprünglichen Lieferung.
9.2 Die Garantie umfasst nicht Fehler oder Mängel, die zurückzuführen sind auf: (i) gewöhnlichen Verschleiß, (ii) Lagerung, Installation (sofern nicht vom Unternehmen durchgeführt und berechnet), Verwendung oder Wartung unter Missachtung der Anweisungen des Unternehmens oder der gewöhnlichen Praxis, (iii) Reparatur oder Änderung durch andere als das Unternehmen, und (iv) sonstige Gegebenheiten, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat.
9.3 Bemerkt der Kunde während der Garantiezeit einen Fehler oder Mangel, auf den er sich später berufen möchte, hat er dies dem Unternehmen sofort schriftlich mitzuteilen. Wird ein Fehler oder Mangel, den der Kunde entdeckt hat oder entdeckt haben müsste, nicht unverzüglich schriftlich dem Unternehmen mitgeteilt, kann ihn der Kunde später nicht mehr geltend machen. Der Kunde hat dem Unternehmen alle gewünschten Informationen über einen Fehler oder Mangel zu geben.
9.4 Innerhalb angemessener Zeit nachdem das Unternehmen eine Mitteilung des Kunden über einen Fehler oder Mangel erhalten und den Anspruch geprüft hat, teilt das Unternehmen dem Kunden mit, ob ein Garantiefall gegeben ist. Der Kunde hat auf Aufforderung defekte Teile dem Unternehmen zu übersenden. Der Transport der Teile vom Kunden zum Unternehmen erfolgt für Rechnung und auf Gefahr des Kunden. Ist der Fehler/Mangel von der Garantie gedeckt, trägt das Unternehmen Kosten und Risiko des Transports zum Kunden.
9.5 Innerhalb angemessener Zeit nach der Mitteilung an den Kunden nach Pkt. 9.4, dass es sich bei dem Fehler/Mangel um einen Garantiefall handelt, behebt das Unternehmen den Fehler/Mangel durch Sendung von Ersatzteilen an den Kunden, damit der selbst reparieren oder austauschen kann.
9.6 Ist ein Fehler oder Mangel in der Installation des Produkts beim Kunden durch das Unternehmen begründet, hat das Unternehmen innerhalb einer angemessenen Frist nachdem das Unternehmen dem Kunden gemäß Pkt. 9.4 mitgeteilt hat, dass der Fehler oder Mangel von der Garantie gedeckt ist, selbst oder durch Dritte die Maßnahmen durchzuführen/durchführen zu lassen, die zum Beheben des durch fehlerhafte Installation verursachten Fehlers oder Mangels erforderlich sind; darunter Reparatur und Montage. Der Kunde hat in jedem Fall dafür zu sorgen, das das Unternehmen leicht und ungehindert die auszubessernde Installation erreichen kann; darunter die Bereitstellung von Hebe- und Transportgerät in dem für den Zugang auf die fehlerhafte Installation notwendigen Umfang.
9.7 Unterlässt es das Unternehmen aus Gründen, auf die der Kunde keinen Einfluss hat, den von der Garantie gedeckten Fehler/Mangel in angemessener Zeit nach der Mitteilung an den Kunden laut Pkt. 9.4 zu beheben, und ist der Fehler/Mangel nicht innerhalb einer Frist von mindestens 90 Tagen behoben, kann der Kunde durch eine schriftliche Mitteilung an das Unternehmen die von dem Fehler/Mangel betroffene(n) Bestellung(en) annullieren. Dem Kunden stehen keine weiteren Rechte im Zusammenhang mit Fehlern oder Mängeln zu, als jene ausdrücklich in Pkt. 9. genannten.
10. Haftung
10.1 Jede Partei ist für ihre eigenen Handlungen und Unterlassungen nach geltendem Recht, mit den sich aus dem Vertrag ergebenden Begrenzungen, selbst verantwortlich.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, sich mit allen Handbüchern, Richtlinien und Verfahren vertraut zu machen und diese zu befolgen, die für die Produkte, Ersatzteile und Leistungen gelten und mit ihnen geliefert werden, die das Unternehmen dem Kunden liefert oder für den Kunden ausführt. Ebenso obliegt es dem Kunden dafür zu sorgen, dass alle relevanten Mitarbeiter oder Personen unter der Weisungsbefugnis des Kunden diese Handbücher, Richtlinien und Verfahren bei der Installation sowie vor und nach der Inbetriebnahme und Nutzung der gelieferten Produkte, Ersatzteile und Leistungen kennen und befolgen.
10.3 Das Unternehmen trägt die Produkthaftung für die gelieferten Produkte, Ersatzteile und Leistungen in dem gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Umfang. Der Kunde hat das Unternehmen in dem Umfang schadlos zu halten, in dem es darüber hinaus in Produkthaftung genommen werden könnte.
10.4 Unabhängig von den eventuell entgegenstehenden Bedingungen der Vertragsgrundlage kann die Haftung des Unternehmens dem Kunden gegenüber nie eine Gesamtsumme von DKK 1.000.000 übersteigen. Die Haftungsbeschränkung entfällt, falls das Unternehmen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
10.5 Ungeachtet dem evtl. entgegenstehender Bedingungen im Vertrag haftet das Unternehmen gegenüber dem Kunden nicht für indirekte Verluste, darunter Produktionsausfall, Verkaufsausfall, Verdienstausfall, Zeit- oder Goodwillverlust, sofern nicht das Unternehmen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
10.6 Ungeachtet dem evtl. entgegenstehender Bedingungen im Vertrag haftet das Unternehmen gegenüber dem Kunden nicht für die mangelnde Erfüllung von Verpflichtungen, die durch Höhere Gewalt verursacht wurden. Diese Befreiung von der Haftung gilt für die Dauer der Höheren Gewalt. Als Höhere Gewalt gelten Gegebenheiten, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat und die das Unternehmen bei Vertragsschluss nicht vorhersehen konnte. Beispiele für Höhere Gewalt sind ungewöhnliche Naturereignisse, Krieg, Terror, Brand, Überschwemmung, Vandalismus und Arbeitskampf.
11. Immaterielle Rechte
11.1 Alle immateriellen Rechte an Produkten und zugehörigen Leistungen, darunter Patente, Design, Marken und Urheberrechte sind vollständiges Eigentum des Unternehmens.
11.2 Falls gelieferte Produkte Rechte Dritter verletzen sollten, hat das Unternehmen für eigene Rechnung: (i) sicherstellen, dass der Kunde die rechteverletzenden Produkte weiter verwenden darf, (ii) die Produkte so ändern, dass sie nicht weiter Rechte verletzen, oder (iii) diese Produkte oder Ersatzteile durch solche ersetzen, die keine Rechte verletzen, oder (iv) die betreffenden Produkte zum ursprünglichen Nettokaufpreis mit einem Abschlag von 25% pro Jahr seit der Lieferung zurückkaufen. Darüber hinaus hat der Kunde keine weiteren Rechte im Zusammenhang mit der Verletzung von immateriellen Rechten Dritter durch Produkte oder zugehörige Leistungen.
12. Northern Sky – Lizenzbedingungen
12.1 Schließt der Kunde bei Auftragserteilung (oder danach) ein Abonnement für das Browser-basierte Softwarewerkzeug/Kontrollsystem des Unternehmens, Northern Sky, ab, so gelten die Lizenzbedingungen in diesem Pkt. 12 ergänzend zu den übrigen Bedingungen.
12.2 Mit der Einrichtung jedes Northern Sky-Anwenders erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass das Unternehmen dem Kunden (und dessen Anwendern) Mitteilungen schickt, um Aktivierung und Registrierung von Northern Sky zu erleichtern und Marketingmaterial, allgemeine Informationsbriefe und sonstige Servicemitteilungen liefert, um dem Kunden Informationen über das Kontrollsystem, die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens und darunter auch Produkte und Software-Lösungen zukommen zu lassen.
12.3 Die Lizenz für Northern Sky ist fortlaufend und wird in jedem Quartal automatisch verlängert, sofern sie nicht schriftlich vom Kunden oder von dem Unternehmen nicht später als 30 Kalendertage vor Quartalsende gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich via invoice@nordicco.eu zu erfolgen.
12.4 Die Northern Sky-Lizenz kann für einen vereinbarten Zeitraum im Voraus bezahlt werden. Wünscht der Kunde, eine im Voraus bezahlte Lizenz zu kündigen, ist er nicht zu Erstattung, Entschädigung oder sonstige Rückzahlung in Bezug auf den Restbetrag für die verbleibende Zeit der Lizenzperiode berechtigt.
12.5 Die quartalsweise Erneuerung der Lizenz ist abhängig von der Bezahlung der jeweils aktuell geltenden Lizenzgebühr. Das Unternehmen behält sich vor, die Lizenzgebühr für spätere Quartale anzupassen, sofern jede Erhöhung der Gebühr dem Kunden via die für das Northern Sky-Konto des Kunden registrierte E-Mail-Adresse spätestens zwei (2) Monate vor Beginn eines Quartals mitgeteilt wird. Die Lizenzgebühr ist, sofern nicht anders vereinbart, spätestens am ersten Werktag jedes Quartals zu bezahlen, in dem die Northern Sky-Lizenz gilt.
12.6 Das Unternehmen ist jederzeit berechtigt, eine Lizenz mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ist dann jedoch zur verhältnismäßigen Rückzahlung der Lizenzgebühr für die verbleibende Zeit der Lizenzperiode verpflichtet.
12.7 Vor der ersten Nutzung von Northern Sky hat sich jeder Anwender des Kunden zu registrieren. Zur Überprüfung der Identität des Anwenders benötigt das Unternehmen die E-Mail-Adresse und den Namen des Anwenders. Zudem richtet der Anwender einen persönlichen Zugangskode ein, der für den Zugriff auf das persönliche Konto in Northern Sky dient. Ein Northern Sky-Konto ist persönlich und darf nicht übertragen werden. Der Zugang des Anwenders zu Northern Sky ist bedingt durch die Zustimmung des Anwenders zu den jeweils geltenden Lizenzbedingungen für Northern Sky.
12.8 Der Kunde kann via das Northern Sky-Konto die mit dem Konto verknüpften Produkte des Unternehmens erreichen und kontrollieren.
12.9 Der Kunde erteilt mit Abschluss der Vereinbarung dem Unternehmen die Genehmigung zum Zugang zu Fehlersuche, Unterstützung und sonstiger Überwachung zu den Produkten des Kunden, die mit dem Konto verknüpft sind.
12.10 Der Kunde und jeder Anwender verpflichten sich, (i) Dritten keinen Zugang zu einem persönlichen Northern Sky-Konto zu gewähren, (ii) das Northern Sky-Konto aktualisiert zu halten, (iii) die Zugangsdaten vertraulich und gegen Zugriff durch unberechtigte Dritte geschützt zu behandeln und (iv) das Unternehmen unverzüglich von Verlust oder unberechtigter Benutzung der Zugangsdaten oder eines Northern Sky-Kontos zu informieren.
12.11 Northern Sky steht dem Kunden und allen seinen Anwendern auf “as is”-Basis zur Verfügung. Das Unternehmen gibt keine Garantien oder Entschädigungen irgendeiner Art im Zusammenhang mit Northern Sky oder dessen Eignung oder Funktionsfähigkeit, sofern nichts anderes angegeben wurde. Das Unternehmen garantiert nicht, dass Northern Sky ohne Unterbrechung verfügbar ist, oder dass es nicht zeitweise in seiner Funktionalität beeinflusst sein kann. Northern Sky ist von der Garantie in Pkt. 9.1 Nicht umfasst, und ein Fehler oder Mangel in Northern Sky, darunter dessen Verbindung mit einem oder mehreren Produkten, bedeutet nicht, dass ein Fehler oder Mangel an dem oder den Produkt(en) des Kunden vorliegt, die mit dem Northern Sky-Konto des Kunden verknüpft sind.
12.12 Nach Ablauf einer Lizenzperiode werden alle Northern Sky-Anwenderkonten eines Kunden gesperrt oder gelöscht. Der Kunde kann danach keine Daten seiner Northern Sky-Konti mehr nutzen.
12.13 Das Unternehmen kann jederzeit nach eigenem Ermessen die Lizenz und diese Lizenzbedingungen mit zukünftiger Wirkung zur Weiterentwicklung von Northern Sky und aus Sicherheitsgründen in dem Umfang ändern und/oder ergänzen, wie dies den Kunden nicht bedeutend schlechter stellt, als dies für den Kunden die Voraussetzung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses war. Das Unternehmen wird per E-Mail, via Northern Sky oder auf der Homepage des Unternehmens rechtzeitig den Kunden und die Anwender des Kunden über eventuelle Änderungen und/oder Ergänzungen von Northern Sky, einer Lizenz oder der vorliegenden Lizenzbedingungen informieren.
12.14 Im Zusammenhang mit der Nutzung von Northern Sky durch den Kunden behandelt und speichert das Unternehmen persönliche und nicht-personenbezogene Daten über den Kunden, seine Anwender und seine Produkte. Sowohl während als auch nach jeder Lizenzperiode ist das Unternehmen berechtigt, alle anonymisierten Ergebnisse und Daten, die aus der Nutzung des Kunden von Northern Sky abgeleitet wurden, darunter zur Verbesserung der Produkte und Dienstleistungen (einschließlich Northern Sky) des Unternehmens, zu aggregierter statistischer Auswertung, technischem Support und anderen geschäftlichen Zwecken zu nutzen, zu speichern und zu behandeln, und der Kunde erklärt sein Einverständnis hierzu. Im Übrigen verweisen wir auf die Datenschutzbestimmungen des Unternehmens, die Sie hier finden: https://nordicco.eu/cookie-og-privatlivspolitik/
13. Vertraulichkeit
13.1 Der Kunde darf Betriebsgeheimnisse oder andere nicht öffentlich zugängliche Informationen, gleich welcher Art, nicht verbreiten, verwenden oder Dritten ermöglichen sie zu verwenden.
13.2 Der Kunde darf sich nicht auf ungebührliche Weise Kenntnis oder Gewalt über in Pkt. 13.1 beschriebene vertrauliche Informationen des Unternehmens verschaffen oder dies versuchen. Der Kunde hat Informationen sorgfältig zu behandeln und aufzubewahren, um zu vermeiden, dass sie zufällig Dritten bekannt werden.
13.3 Die Verpflichtungen des Kunden nach Pkt. 13.1–13.2 gelten während der Geschäftsbeziehung der Parteien und ohne Zeitbegrenzung danach, unabhängig von der Ursache des Endes der Geschäftsbeziehung.
14. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
14.1 Die Geschäftsbeziehung der Parteien unterliegt in jeder Hinsicht dänischem Recht.
14.2 Jeder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung der Parteien eventuell entstehende Streit wird vor dem Sø– og Handelsretten in Kopenhagen verhandelt.
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